Mitgliedschaft

§ 5 : MITGLIEDSCHAFT

Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche und außerordentliche. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen, sie haben das aktive und passive Stimmrecht. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit durch die Zahlung eines erhöhten Förderbeitrages unterstützen; sie haben kein Stimmrecht. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Sie haben kein Stimmrecht und zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

§ 6 : ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT

Mitglieder des Vereines können alle natürlichen und juristischen Personen werden.

Die Aufnahme als Mitglied (mit Ausnahme der Ehrenmitgliedschaft) ist formlos beim Präsidenten zu beantragen. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet das Präsidium endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Präsidiums durch die Mitgliedersammlung.

§9: RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER

1.Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Teilnahmebeiträge können dennoch anfallen.

2.Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Mitgliedern zu.

3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Schaden erleiden könnte.

4. Die Mitglieder haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.

5.Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträgen in der beschlossenen Höhe verpflichtet.

6. Der Verein haftet in keiner Weise für Schäden, die sich Mitglieder untereinander zufügen.

7.Die Mitglieder halten sich schad- und klaglos. Die Mitglieder nehmen am Vereinsleben teil und sind immer eigenverantwortlich und auf eigene Haftung und Risiko dabei. Eine Haftung seitens der Vereins ist ausgeschlossen.

8. Im Falle von nicht lösbaren Auseinandersetzungen setzt das Präsidium Mediatoren oder das Schiedsgericht (s.§17) ein, die eine allseits befriedigende Lösung bzw. einen Kompromiss mit den Beteiligten erarbeiten. Dieses Ergebnis ist für alle Beteiligten bindend.

Varianten der Mitgliedschaft

  • a) Ordentliches Mitglied- sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen, sie haben das aktive und passive Stimmrecht.

  • b) Außerordentliches Mitglied - künftig AOZB genannt und unterstützen den Verein mit einem erhöhten Förderbeitrag; sie haben kein Stimmrecht.

  • c) Zu Ehrenmitglieder können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben, sie haben kein Stimmrecht und zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.